Gastaufnahmevertrag / Geschäftsbedingungen

Dem Gastaufnahmevertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde, die denen der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (Dehoga) entsprechen:

1. Wird ein Zimmer / Appartement / Ferienwohnung, -haus, Box bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus.

a) Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer/App./Ferienwohnung –haus, Box entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Unsere Weiden dienen hauptsächlich zum Auslauf und nicht der Futtergrundlage.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers / App. / Ferienwohnung, -haus, Box zu bezahlen. Anzahlung 50,-, Restzahlung bar bei Anreise vor Ort oder im Vorfeld überweisen.

3. Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer / App. / Ferienwohnung, -haus, Box nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die Anzahlung von 50,-€ bzw. 100€  je Wohneinheit und Woche wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben.

Nach der heute allgemein gültigen Rechtssprechung beträgt der Schadensersatz bei
Übernachtung (mit oder ohne Frühstück), Box 80%
Übernachtung/Halbpension 70%
Übernachtung/Vollpension 60%
des vereinbarten Preises.
Wir empfehlen den Abschluß einer Rücktrittsversicherung, sie ist im Mietpreis nicht enthalten.

4. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Zimmer /App. / Ferienwohnung, -haus, Box anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

5. Der Vermieter hat Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die eingebrachten Sachen des Gastes.

6. Um Ihnen die Doppelzimmer, Ferienwohnungen/-haus, Box am Anreisetag rechtzeitig um 15.00 Uhr bereitstellen zu können, bitten wir Sie, am Abreisetag diese bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zu haben. Nach Absprache können Sie gern auch früher anreisen bzw. später abreisen.

7. Für Reiter werden Tetanusimpfungen, für Pferde und mitgebrachte Hunde der Abschluß einer Haftpflichtversicherung vorausgesetzt. Für Hunde besteht Leinenzwang ausserhalb des Hofgeländes. Für eingebrachte Sachen, wie Sattel, Zaumzeug ect. übernehmen wir keine Haftung, bitte überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung/Hausratversicherung..
Um die Gesundheit Ihrer und unserer Pferde zu gewährleisten, bitten wir darum, nur Pferde aus gesunden Beständen mitzubringen. Eine Impfung gegen Influensa und Herpes wird vorausgesetzt. (Ausnahme: ärztliches Attest, nicht älter als 1 Woche) Bitte Equiden-/Impfpass mitbringen.

8. Die Unterrichts- / Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsver¬letzung beruhen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, in der Halle und im Gelände eine Reitkappe zu tragen. Reitunterricht /Ponyreiten (kein Therapeutisches-Reiten) kann werktags vermittelt werden ( an Samstagen, Sonn-u.Feiertage sowie in der Heu-und Strohernte nach Absprache. Im Hochsommer, ab 30Grad, entscheiden wir jeden Tag neu, ob Reitunterricht unter den extremen Hitze-Bedingungen erteilt werden kann. Im Juli/Aug gehen hofeigenen Pferden nicht mit ins Gelände oder nur nach Absprache). Die Geländestrecke steht unseren Gästen vormittags und nachmittags zur Verfügung. Abends bzw. Anfang der Dämmerung bitten wir, aus Rücksicht zu unseren Jagdnachbarn, die Strecke zu verlassen bzw. nicht mehr zu benutzen.

9. Wir weisen darauf hin, dass das Betreten der Stallgebäude durch Kinder/Jugendlichen nur in Begleitung von Erwachsenen und auf eigene Gefahr gestattet ist. Auf Anfrage und nach Absprache können wir Ihnen gern ein Kindermädchen/Babysitter gegen Gebühr 16,-/Std organisieren.

10. Hof Immenknick nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrum für Schlichtung e.V. Strassburger Str. 8, 77694 Kehl, Tel 07851-79579, Fax:07851-7957941, mail@verbraucher-schlichter.de, www.verbraucher-schlichter.de
 

11. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Zimmers / App. / Ferienwohnung, -haus die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.